Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung gilt nicht für den Zusatzurlaub Schwerbehinderter Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung
Integrationsfachdienste für Hörbehinderte
Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Sie arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Brandenburg und werden in den jeweiligen Einzelfällen tätig. Ihre Kooperationspartner sind Agenturen für Arbeit und weiteren Rehabilitationsträger.
Zu ihren Aufgaben gehört es,
- schwerbehinderte und behinderte Beschäftigte sowie Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.
- Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
Ratsuchende – d.h. schwerbehinderte und behinderte Menschen, Arbeitgeber oder das betriebliche Integrationsteam – können sich direkt an den Integrationsfachdienst in ihrer Nähe wenden.
Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, in denen es 4 Integrationsfachdienste für Hörbehinderte gibt.
Gehörlose Menschen haben im Arbeitsleben kaum Chancen, Kontakte zu ihren Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen. Das heißt, dass sie weitestgehend ausgeschlossen sind vom Austausch von Informationen und von der Auseinandersetzung mit fachlichen und betrieblich-organisatorischen Maßnahmen. Sie stehen somit regelmäßig außerhalb des sozialen Netzes in ihrem Betrieb. Auch hier leisten die IFD für Hörbehinderte eine wichtige Arbeit für die Integration gehörloser Menschen. Sie organisieren und finanzieren Gebärdensprachkurse für Teammitglieder und tragen dafür Sorge, dass Gebärdensprachdolmetscher bereitgestellt werden für Arbeitsberatungen, Betriebsversammlungen, Dienstanweisungen, Einweisungen in neue Arbeitsaufgaben usw.
Integrationsfachdienste (IFD) für Hörgeschädigte
Cottbus
IFD Cottbus 1
Lipezker Straße 48
03048 Cottbus
| FD für Hörbehinderte | Herr Dietrich | Tel.: 0355 – 70 17 44 Fax: 0355 – 70 17 52 |
Arbeitsagenturbezirk Cottbus |
Frankfurt / Oder
IFD Frankfurt/O.
Marktplatz 3
15230 Frankfurt/O.
| FD für Hörbehinderte | Frau Schütz | Tel.: 0335 – 226 51 Fax: 0335 – 50 08 08 21 |
Arbeitsagenturbezirk Frankfurt/Oder |
Potsdam
IFD Potsdam 2
Persiusstraße 1
14482 Potsdam
| FD für Hörbehinderte | Frau Schoppmann | Tel.: 0331 – 270 00 13 Fax: 0331 – 270 00 11 |
Arbeitsagenturbezirk Potsdam |
| FD für Hörbehinderte | Frau Baltermei | Tel.: 0331 – 270 00 10 Fax: 0331 – 270 00 11 |
Arbeitsagenturbezirk Potsdam |
Neuruppin
IFD Neuruppin
Bahnhofstraße 11a
16816 Neuruppin
| FD für Hörbehinderte | Frau Szelag | Tel.: 03391 – 71 10 92 Fax: 03391 – 30 55 |
Arbeitsagenturbezirk Neuruppin |
Eberswalde
IFD Eberswalde 1
Schönholzer Straße 12
16227 Eberswalde
| FD für Hörbehinderte | Frau Behnke | Tel.: 03334 – 28 00 06 Fax: 03334 – 38 33 58 |
Barnim Uckermark |