Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung gilt nicht für den Zusatzurlaub Schwerbehinderter Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung
Integrationsfachdienste für Hörbehinderte
Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Sie arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Brandenburg und werden in den jeweiligen Einzelfällen tätig. Ihre Kooperationspartner sind Agenturen für Arbeit und weiteren Rehabilitationsträger.
Zu ihren Aufgaben gehört es,
- schwerbehinderte und behinderte Beschäftigte sowie Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.
- Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
Ratsuchende – d.h. schwerbehinderte und behinderte Menschen, Arbeitgeber oder das betriebliche Integrationsteam – können sich direkt an den Integrationsfachdienst in ihrer Nähe wenden.
Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, in denen es 4 Integrationsfachdienste für Hörbehinderte gibt.
Gehörlose Menschen haben im Arbeitsleben kaum Chancen, Kontakte zu ihren Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen. Das heißt, dass sie weitestgehend ausgeschlossen sind vom Austausch von Informationen und von der Auseinandersetzung mit fachlichen und betrieblich-organisatorischen Maßnahmen. Sie stehen somit regelmäßig außerhalb des sozialen Netzes in ihrem Betrieb. Auch hier leisten die IFD für Hörbehinderte eine wichtige Arbeit für die Integration gehörloser Menschen. Sie organisieren und finanzieren Gebärdensprachkurse für Teammitglieder und tragen dafür Sorge, dass Gebärdensprachdolmetscher bereitgestellt werden für Arbeitsberatungen, Betriebsversammlungen, Dienstanweisungen, Einweisungen in neue Arbeitsaufgaben usw.
IFD/Hörbehinderte/Ansprechpartner
| Hans Joachim Dietrich | Tel.: 0355 – 70 17 44 Fax: 0355 – 70 17 52 |
Arbeitsagenturbezirk Cottbus |
| Dorit Behnke | Tel.: 03334 – 3 84 54 19 Fax: 03334 – 3 84 54 29 |
Arbeitsagenturbezirk Eberswalde |
| Michael Metzdorf | Tel.: 03334 – 3 84 54 19 Fax: 03334 – 3 84 54 29 |
| Annemarie Szelag | Tel.: 03391 – 65 95 19 Fax: 03391 – 30 55 |
Arbeitsagenturbezirk Neuruppin |
| Eva Schoppmann | Tel.: 0331 – 2 75 79 32 Fax: 0331 – 2 75 79 35 |
Arbeitsagenturbezirk Potsdam |
| Sandra Baltermei | Tel.: 0331 – 2 75 79 34 Fax: 0331 – 2 75 79 35 |
Arbeitsagenturbezirk Potsdam |
| Silvia Schütz | Tel.: 0335 – 226 51 Fax: 0335 – 50 08 08 21 |
Arbeitsagenturbezirk Frankfurt (Oder) |
Alle Mitarbeiter verfügen über Gebärdensprachkompetenz und unterliegen der Schweigepflicht!
Unsere Angebote sind für Sie kostenfrei.