Integrationsfachdienste

Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung gilt nicht für den Zusatzurlaub Schwerbehinderter Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung


Integrationsfachdienste für Hörbehinderte

Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Sie arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Brandenburg und werden in den jeweiligen Einzelfällen tätig. Ihre Kooperationspartner sind Agenturen für Arbeit und weiteren Rehabilitationsträger.

Zu ihren Aufgaben gehört es,

- schwerbehinderte und behinderte Beschäftigte sowie Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.

- Arbeitgebern und dem betrieblichen Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

Ratsuchende – d.h. schwerbehinderte und behinderte Menschen, Arbeitgeber oder das betriebliche Integrationsteam – können sich direkt an den Integrationsfachdienst in ihrer Nähe wenden.

Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, in denen es 4 Integrationsfachdienste für Hörbehinderte gibt.

Gehörlose Menschen haben im Arbeitsleben kaum Chancen, Kontakte zu ihren Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen. Das heißt, dass sie weitestgehend ausgeschlossen sind vom Austausch von Informationen und von der Auseinandersetzung mit fachlichen und betrieblich-organisatorischen Maßnahmen. Sie stehen somit regelmäßig außerhalb des sozialen Netzes in ihrem Betrieb. Auch hier leisten die IFD für Hörbehinderte eine wichtige Arbeit für die Integration gehörloser Menschen. Sie organisieren und finanzieren Gebärdensprachkurse für Teammitglieder und tragen dafür Sorge, dass Gebärdensprachdolmetscher bereitgestellt werden für Arbeitsberatungen, Betriebsversammlungen, Dienstanweisungen, Einweisungen in neue Arbeitsaufgaben usw.


Integrationsfachdienste (IFD) für Hörgeschädigte

Cottbus

IFD Cottbus 1
Lipezker Straße 48
03048 Cottbus

FD für Hörbehinderte Herr Dietrich Tel.: 0355 – 70 17 44
Fax: 0355 – 70 17 52
Arbeitsagenturbezirk
Cottbus

Frankfurt / Oder

IFD Frankfurt/O.
Marktplatz 3
15230 Frankfurt/O.

FD für Hörbehinderte Frau Schütz Tel.: 0335 – 226 51
Fax: 0335 – 50 08 08 21
Arbeitsagenturbezirk
Frankfurt/Oder

Potsdam

IFD Potsdam 2
Persiusstraße 1
14482 Potsdam

FD für Hörbehinderte Frau Schoppmann Tel.: 0331 – 270 00 13
Fax: 0331 – 270 00 11
Arbeitsagenturbezirk
Potsdam
FD für Hörbehinderte Frau Baltermei Tel.: 0331 – 270 00 10
Fax: 0331 – 270 00 11
Arbeitsagenturbezirk
Potsdam

Neuruppin

IFD Neuruppin
Bahnhofstraße 11a
16816 Neuruppin

FD für Hörbehinderte Frau Szelag Tel.: 03391 – 71 10 92
Fax: 03391 – 30 55
Arbeitsagenturbezirk
Neuruppin

Eberswalde

IFD Eberswalde 1
Schönholzer Straße 12
16227 Eberswalde

FD für Hörbehinderte Frau Behnke Tel.: 03334 – 28 00 06
Fax: 03334 – 38 33 58
Barnim
Uckermark