Der Landesverband
Der Verband trägt den Namen “Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V.” Er wurde am 28.07.1990 in Cottbus gegründet. Der Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V. hat seinen Sitz in Cottbus und ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Im Land Brandenburg sind 18 Vereine, welche zum Landesverband gehören, als selbstständig eingetragene Vereine tätig. In diesen Vereinen haben sich 600 Mitglieder eingetragen. Der Landesverband selbst ist gleichzeitig auch Mitglied im Deutschen Gehörlosenbund, im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg und in der Landesarbeitsgemeinschaft “Hilfe für Behinderte” Brandenburg e.V..
Der Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V. widmet sich als Interessenverband der Gehörlosen des Landes Brandenburg der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, gemeinsam mit seinen Ortsvereinen, den Gehörlosen einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft zu finden für ein neues mitbestimmtes und eigenverantwortliches Dasein. Ohne soziales Engagement und auch selbstlose Hilfestellung für behinderte Mitmenschen ist diese Aufgabe kaum zu bewältigen. Die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) im Jahre 1992 herausgegeben Leitlinien für die Behindertenpolitik weisen auf die Bedeutung einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Verbänden und Organisationen der Behindertenhilfe hin. Die Integration behinderter Menschen im Land Brandenburg ist ein gutes Stück vorangekommen.
Der Zweck des Verbandes ist es, gehörlose Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg in ihren persönlichen Belangen zu helfen und sie dabei zu unterstützen, bewusst und eigenverantwortlich ihren Platz in der Gesellschaft einzunehmen. Der Verband unterstütz und berät gehörlose und spät ertaubte Bürger hinsichtlich der Verwirklichung ihrer rechtlichen, sozialen, medizinischen, bildungsmäßigen, kulturellen und sportlichen Grundrechte und vertritt ihre Interessen bei Behörden und Regierung.
Der Verband verwirklicht seine Ziele insbesondere durch verschiedene Projekte:
- Landesdolmetscherzentrale
- Öffentlichkeitsarbeit
- Seniorenbetreuung
- Frühförderung
- Träger des Psychosozialen Dienstes im Auftrag des Integrationsamtes
- Träger von ABM Maßnahmen
Der Verband ist für das Land Brandenburg tätig und bildet den Dachverband aller Brandenburger Gehörlosenvereine.
Information über Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit.
Gehörlose Menschen können Töne (z.B. Musik), Geräusche und Sprache kaum oder nicht hören. Hörgeräte vermögen diesen totalen Hörverlust nicht auszugleichen. Bei der Begegnung mit hörenden Mitmenschen ist der Gehörlose deshalb auf das Absehen der Sprache vom Mund, das Beobachten von Körpersprache und das Kombinieren angewiesen. Tritt der Hörverlust bereits in der frühesten Kindheit ein, so ist keine natürliche Sprachentwicklung möglich. Sprache muss mühevoll aufgebaut werden. Auf künstlichem Weg muss der Gehörlose Wörter und Sätze das Sprechen lernen. Sein Sprechen ist oft schwer verständlich, weil er seine Sprechweise wegen des fehlenden Gehörs nicht kontrollieren kann. Die Kommunikation ist deshalb schwierig und behindert den Zugang zum gesellschaftlichen Leben. Für Gehörlose besteht daher die Gefahr der Vereinsamung.