Die Idee ist einfach:
Bisher bekommen zumeist die Anbieter von Leistungen – wie z.B. ambulante Dienste oder Heime – die Gelder, die von den Versicherungen oder Ämtern gezahlt werden. Diese Einrichtungen bestimmen dann auch das Wie, Wann und Wo. Diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen, haben oftmals nur eingeschränkte oder gar keine Möglichkeiten, über die Art und Weise der Leistungserbringung zu bestimmen.
Anders dagegen im Persönlichen Budget. Hier erhalten die betreffenden Menschen selbst die Gelder und können sich quasi „auf dem Markt“ die entsprechenden Leistungen entsprechende ihren individuellen Bedürfnissen einkaufen.
Dieses Modell wird in Schweden seit Jahren praktiziert. Es hat dort dazu geführt, dass fast keine Menschen mit Behinderung in Heimen leben und dass bei der Ausführung der Assistenz- und Pflegetätigkeiten Menschen mit Behinderung die größtmögliche Selbstbestimmung haben.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Persönliche Budget bedarfsdeckend von den Leistungsträgern gewährt wird und dass das Wunsch- und Wahlrecht berücksichtigt wird.