Zu viele Menschen machen sich nicht klar,
dass wirkliche Kommunikation eine wechselseitige Sache ist.
Lee Iacocca
Landesdolmetscherzentrale Brandenburg
direkter Zugang: www.dolmetscherzentrale.com
Träger:

ZfK Berlin e.V. – Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation Gehörloser Berlin/Brandenburg e.V.
gefördert durch das Land Brandenburg:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Kooperationspartner:

Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V.
Landesdolmetscherzentrale Brandenburg (LDZ)
Die LDZ existiert bereits seit 1991 und wird durch das Land gefördert. Aufgabe dieser Dolmetscherzentrale ist die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshilfen auf Anfrage. Mit der Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache durch das SGB IX im Jahre 2001 wurden die Aufgaben der LDZ um folgende wesentlichen Aufgaben erweitert:
- fachliche Beratung und Sensibilisierung der Träger der Rehabilitation
des Landes Brandenburg (Bundesagentur für Arbeit,
Sozialleistungsträger, gesetzliche Krankenversicherung, öffentliche
Jugendhilfe, gesetzliche Rentenversicherung) in Bezug auf den Anspruch
Hörgeschädigter auf Gebärdensprache und andere Kommunikations-
hilfen nach dem SGB und dem BbgBGG
- Zusammenarbeit mit der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung bei
der Umsetzung und Sicherung der Qualitätsstandards für Kinder mit
Hörbehinderung
- Beratung und Unterstützung hörbehinderter Menschen, insbesondere
hinsichtlich ihrer Rechte bei der Inanspruchnahme von
Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshilfen
- Durchführung von jährlichen Weiterbildungsveranstaltungen für die
Kreisverbände der Gehörlosen
- fachliche Zusammenarbeit mit der Wilhelm-von-Türk-Schule Potsdam,
insbesondere die Durchführung gemeinsamer Weiterbildungs-
veranstaltungen
Hinweis:
Die Landesdolmetscherzentrale ist für gehörlose und schwerhörige Klienten die im Land Brandenburg wohnen oder arbeiten, studieren, zur Schule gehen u.a.
Wer nicht oder nur wenig (lautsprachlich) sprechen kann, weil er gehörlos ist oder nicht richtig hören kann, wer nicht versteht, was Radio und Fernsehen ihm alltäglich akustisch “frei Haus” liefern, der ist ausgegrenzt, gesellschaftlich isoliert - ihm droht die Gefahr zu vereinsamen.
Die Kommunikation bzw. ein gleichberechtigter Austausch zwischen hörenden und hörbehinderten Menschen
kann nur mittels der Gebärdensprache erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Hörende Kenntnisse
in der Gebärdensprache aneignen.
Die Gewinner sind in jedem Fall beide Seiten, sei es, dass hörende Personen eine “Fremdsprache” erlernen und somit ihr Allgemeinwissen vergrößern, für die Sinnesbehinderung sensibilisiert werden oder sei es,dass hörgeschädigte Menschen ein größeres Interesse in der Gesellschaft erfahren und dadurch ihre Persönlichkeit besser entwickeln können. Zum Erlernen der Gebärdensprache bedarf es einer fachlichen Anleitung.
Das Anliegen der Landesdolmetscherzentrale ist es, dass die Gebärdensprache als fakultatives Unterrichtsfac eingeführt wird.
Die Mitarbeiter der Landesdolmetscherzentrale bieten den Grundschulen und Fachschulen des Landes Brandenburg im Rahmen des Sachkundeunterrichts zum Thema “Sinne und Sinnesschädigungen” Vorträge und Gebärdensprachlehrgänge an. Diese Vorträge werden während des Unterrichts für ein oder zwei Stunden über das Thema “Probleme der Hörbehinderung und deren Auswirkung im praktischen Leben von Gehörlosen” der Altersgruppe entsprechend gestaltet. Auch im Rahmen einer Projektwoche werden an den Grundschulen die Grundgebärden der Gebärdensprache vermittelt.
Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz ist es möglich, bereits ab dem 3. Schuljahr die Gebärdensprache als fakultatives Unterrichtsfach in den Stundenplan aufzunehmen. Die Gebärdensprachlehrgänge sollen von hörgeschädigten Dozenten durchgeführt und entsprechend den Anforderungen (Fachschulen oder Privatpersonen) zeitlich individuell gestaltet.
Aufgaben und Ziele der Landesdolmetscherzentrale:
Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern auf Anfrage u.a. bei Behördengängen, Versammlungen
(Betriebs – od. Vereinsversammlungen; Elternabende), kulturelle Veranstaltungen (z.B. Theater), Arztbesuchen,
bei Polizei oder vor Gericht, Behördengänge, Teambesprechung am Arbeitsplatz, Rechtsanwalts-, Notar-, Versicherungs-, Arztbesuche, Kommunikationsforen, Schul-, Universitäts-, Fachhochschulbesuche, Schulungen, Aus-, Fort-, Weiterbildungen, politische Veranstaltungen, Eltern-Lehrer- Gespräche
Terminabsprachen für Dolmetschereinsätze
Wann? (Datum,Uhrzeit)
Wo? (Ort,Treffpunkt)
Wie Lange?
Wofür? (Anlaß,Veranstaltung)
Ablauf (Tagesordnung,Einsatz v. Medien usw)
Ansprechpartner, Kontaktinformation (Tel.Nr.)
Koordinierung der Durchführung von Gebärdensprachlehrgängen (Grund- und Aufbaulehrgänge)
im Land Brandenburg
Öffentlichkeitsarbeit
Organisation von Workshops und Weiterbildungslehrgängen
Wann wird ein GSD benötigt?
Asylverfahren
Autokauf
Beratung bei Behörden (AA, Sozialamt usw.)
Betriebe (Versammlungen, Arbeitsplatzeinw., Erprobung)
BFA / LVA (amtsärztl. Untersuchungen / Gutachten etc.)
Bildungsmaßnahmen (FB / Umschlung / WB)
Ehrungen
Einstellungsgespräche / Personalgespräche
Elternabende
Eröffnung von Gebärdensprachkursen
Fahrschule
Festgalas
Geltungsbereich des Zeugen- und Sachverständigengesetzes
Gespräche Rechtsanwalt / Notar
Gottesdienste
Jubiläumsfeiern
Kirchentage
Kongresse, Tagungen
Kontoeröffnung
Medizinischer Bereich
Mieter-, Vermieterberatung
notariell beurkundete Verträge
Politische Veranstaltungen
Polizeiliche Vernehmungen
Reisebüro / Reiseführung
Studium/ Schule
Sportverband
Taufe / Konfirmation / Jugendweihe / Kommunion / Firmung
Trauerfeierlichkeiten
Trauungen
Veranstaltungen Behindertenverbände / Wohlfahrtsverbände
Vereine (Vorträge, Ausfahrten, Jubiläen, Ehrungen etc.)
Versicherungsberatung
Volkshochschulkurse
Pflichten der Dolmetscher:
-Dolmetschen für Hörende und Gehörlose von DGS in Deutsch und Deutsch in DGS und andere geeignete Kommunikationsformen
-Übersetzen von Schreibstücken
-Telefondolmetschen
-Kenntnisse in DGS, LBG, FA und anderen Kommunikationsformen
-Gute Ausdrucksweise in der Lautsprache
Neutralität:
Dolmetscher sind Sprachmittler. Sie haben keine beratenden Aufgaben.
Sie dürfen im Einsatz ihre eigene Meinung nicht äußern.
Schweigepflicht:
Dolmetscher dürfen über Inhalt, Auftraggeber, Ort und Dauer ihres Auftrages nicht sprechen; sie unterliegen den gesetzlichen Regelungen den Schweigepflicht:
-Die Dolmetscher müssen sagen, wenn sie etwas nicht verstehen oder sich einer Aufgabe nicht gewachsen fühlen.
-Die Dolmetscher müssen dann nachfragen oder eventuell den Einsatz abbrechen.
Rechte der Dolmetscher:
-Vorbereitungsmaterial (Unterlagen,Kopien,…)
-eventuell Doppelbesetzung
-angemessene Bezahlung
-Pausen
-Ablehnung von Aufträgen
-Abbruch des Einsatzes, wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind
Was ist Dolmetschern nicht erlaubt?
-erklären, helfen, beraten,
-für Kunden Fragen stellen oder beantworten,
-die eigene Meinung mit einfließen,
-den Gehörlosen in seinen Entscheidungen zu beeinflussen, Erklärungen abzugeben,
-bei menschlichen Konflikten zu vermitteln,
-den Gehörlosen über andere Dolmetscher auszufragen.
Das Fingeralphabet kommt zum Einsatz bei:
-Namen von Personen (wenn keine Namensgebärde vorhanden ist)
-Namen von Städten und Ländern (wenn es dafür keine Gebärde gibt)
-Film- oder Buchtiteln
-Markenbezeichnungen (z.B. Opel)
-Fremdwörtern
Das Fingeralphabet ist in jedem Fall nur ein Hilfsmittel und keineswegs ein Einsatz für Gebärden.
Landesdolmetscherzentrale Brandenburg
direkter Zugang: www.dolmetscherzentrale.com