Dolmetscherzentrale

Zu viele Menschen machen sich nicht klar,

dass wirkliche Kommunikation eine wechselseitige Sache ist.

Lee Iacocca

 

Landesdolmetscherzentrale Brandenburg

 

 direkter Zugang: www.dolmetscherzentrale.com

 

 

 

 

Träger:

 

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 ZfK Berlin e.V. – Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation Gehörloser Berlin/Brandenburg e.V.

 

gefördert durch das Land Brandenburg:

 

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

 

 

Kooperationspartner:

 

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Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V.


  

 

 

 

Landesdolmetscherzentrale Brandenburg (LDZ)

Die LDZ existiert bereits seit 1991 und wird durch das Land gefördert. Aufgabe dieser Dolmetscherzentrale ist die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshilfen auf Anfrage. Mit der Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache durch das SGB IX im Jahre 2001 wurden die Aufgaben der LDZ um folgende wesentlichen Aufgaben erweitert:

 

- fachliche Beratung und Sensibilisierung der Träger der Rehabilitation

des Landes Brandenburg (Bundesagentur für Arbeit,

 Sozialleistungsträger, gesetzliche Krankenversicherung, öffentliche

Jugendhilfe, gesetzliche Rentenversicherung) in Bezug auf den Anspruch

Hörgeschädigter auf Gebärdensprache und andere Kommunikations-

hilfen nach dem SGB und dem BbgBGG

- Zusammenarbeit mit der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung bei

der Umsetzung und Sicherung der Qualitätsstandards für Kinder mit

Hörbehinderung

- Beratung und Unterstützung hörbehinderter Menschen, insbesondere

hinsichtlich ihrer Rechte bei der Inanspruchnahme von

Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshilfen

- Durchführung von jährlichen Weiterbildungsveranstaltungen für die

Kreisverbände der Gehörlosen

- fachliche Zusammenarbeit mit der Wilhelm-von-Türk-Schule Potsdam,

insbesondere die Durchführung gemeinsamer Weiterbildungs-

veranstaltungen

 

Hinweis:

Die Landesdolmetscherzentrale ist für gehörlose und schwerhörige Klienten die im Land Brandenburg wohnen oder arbeiten, studieren, zur Schule gehen u.a.

 

Wer nicht oder nur wenig (lautsprachlich) sprechen kann, weil er gehörlos ist oder nicht richtig hören kann, wer nicht versteht, was Radio und Fernsehen ihm alltäglich akustisch “frei Haus” liefern, der ist ausgegrenzt, gesellschaftlich isoliert -  ihm droht die Gefahr zu vereinsamen.

Die Kommunikation bzw. ein gleichberechtigter Austausch zwischen hörenden und hörbehinderten Menschen
kann nur mittels der Gebärdensprache erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Hörende Kenntnisse
in der Gebärdensprache aneignen.
Die Gewinner sind in jedem Fall beide Seiten, sei es, dass hörende Personen eine “Fremdsprache” erlernen und somit ihr Allgemeinwissen vergrößern, für die Sinnesbehinderung sensibilisiert werden oder sei es,dass hörgeschädigte Menschen ein größeres Interesse in der Gesellschaft erfahren und dadurch ihre Persönlichkeit besser entwickeln können. Zum Erlernen der Gebärdensprache bedarf es einer fachlichen Anleitung.

 

Das Anliegen der Landesdolmetscherzentrale ist es, dass die Gebärdensprache als fakultatives Unterrichtsfac eingeführt wird.
Die Mitarbeiter der Landesdolmetscherzentrale bieten den Grundschulen und Fachschulen des Landes Brandenburg im Rahmen des Sachkundeunterrichts zum Thema “Sinne und Sinnesschädigungen” Vorträge und Gebärdensprachlehrgänge an. Diese Vorträge werden während des Unterrichts für ein oder zwei Stunden über das Thema “Probleme der Hörbehinderung und deren Auswirkung im praktischen Leben von Gehörlosen” der Altersgruppe entsprechend gestaltet. Auch im Rahmen einer Projektwoche werden an den Grundschulen die Grundgebärden der Gebärdensprache vermittelt.

Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz ist es möglich, bereits ab dem 3. Schuljahr die Gebärdensprache als fakultatives Unterrichtsfach in den Stundenplan aufzunehmen. Die Gebärdensprachlehrgänge sollen von hörgeschädigten Dozenten durchgeführt und entsprechend den Anforderungen (Fachschulen oder Privatpersonen) zeitlich individuell gestaltet.

Aufgaben und Ziele der Landesdolmetscherzentrale:

Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern auf Anfrage u.a. bei Behördengängen, Versammlungen
(Betriebs – od. Vereinsversammlungen; Elternabende), kulturelle Veranstaltungen (z.B. Theater), Arztbesuchen,
bei Polizei oder vor Gericht, Behördengänge, Teambesprechung am Arbeitsplatz, Rechtsanwalts-, Notar-, Versicherungs-, Arztbesuche, Kommunikationsforen, Schul-, Universitäts-, Fachhochschulbesuche, Schulungen, Aus-, Fort-, Weiterbildungen, politische Veranstaltungen, Eltern-Lehrer- Gespräche

Terminabsprachen für Dolmetschereinsätze
Wann? (Datum,Uhrzeit)
Wo? (Ort,Treffpunkt)
Wie Lange?
Wofür? (Anlaß,Veranstaltung)
Ablauf (Tagesordnung,Einsatz v. Medien usw)
Ansprechpartner, Kontaktinformation (Tel.Nr.)

Koordinierung der Durchführung von Gebärdensprachlehrgängen (Grund- und Aufbaulehrgänge)
im Land Brandenburg

Öffentlichkeitsarbeit

Organisation von Workshops und Weiterbildungslehrgängen


Wann wird ein GSD benötigt?

Asylverfahren

Autokauf

Beratung bei Behörden (AA, Sozialamt usw.)

Betriebe (Versammlungen, Arbeitsplatzeinw., Erprobung)

BFA / LVA (amtsärztl. Untersuchungen / Gutachten etc.)

Bildungsmaßnahmen (FB / Umschlung / WB)

Ehrungen

Einstellungsgespräche / Personalgespräche

Elternabende

Eröffnung von Gebärdensprachkursen

Fahrschule

Festgalas

Geltungsbereich des Zeugen- und Sachverständigengesetzes

Gespräche Rechtsanwalt / Notar

Gottesdienste

Jubiläumsfeiern

Kirchentage

Kongresse, Tagungen

Kontoeröffnung

Medizinischer Bereich

Mieter-, Vermieterberatung

notariell beurkundete Verträge

Politische Veranstaltungen

Polizeiliche Vernehmungen

Reisebüro / Reiseführung

Studium/ Schule

Sportverband

Taufe / Konfirmation / Jugendweihe / Kommunion / Firmung

Trauerfeierlichkeiten

Trauungen

Veranstaltungen Behindertenverbände / Wohlfahrtsverbände

Vereine (Vorträge, Ausfahrten, Jubiläen, Ehrungen etc.)

Versicherungsberatung

Volkshochschulkurse

 

Pflichten der Dolmetscher:

-Dolmetschen für Hörende und Gehörlose von DGS in Deutsch und Deutsch in DGS und andere geeignete Kommunikationsformen
-Übersetzen von Schreibstücken
-Telefondolmetschen
-Kenntnisse in DGS, LBG, FA und anderen Kommunikationsformen
-Gute Ausdrucksweise in der Lautsprache

Neutralität:

Dolmetscher sind Sprachmittler. Sie haben keine beratenden Aufgaben.
Sie dürfen im Einsatz ihre eigene Meinung nicht äußern.

Schweigepflicht:

Dolmetscher dürfen über Inhalt, Auftraggeber, Ort und Dauer ihres Auftrages nicht sprechen; sie unterliegen den gesetzlichen Regelungen den Schweigepflicht:
-Die Dolmetscher müssen sagen, wenn sie etwas nicht verstehen oder sich einer Aufgabe nicht gewachsen fühlen.
-Die Dolmetscher müssen dann nachfragen oder eventuell den Einsatz abbrechen.

Rechte der Dolmetscher:
-Vorbereitungsmaterial (Unterlagen,Kopien,…)
-eventuell Doppelbesetzung
-angemessene Bezahlung
-Pausen
-Ablehnung von Aufträgen
-Abbruch des Einsatzes, wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind

Was ist Dolmetschern nicht erlaubt?
-erklären, helfen, beraten,
-für Kunden Fragen stellen oder beantworten,
-die eigene Meinung mit einfließen,
-den Gehörlosen in seinen Entscheidungen zu beeinflussen, Erklärungen abzugeben,
-bei menschlichen Konflikten zu vermitteln,
-den Gehörlosen über andere Dolmetscher auszufragen.

Das Fingeralphabet kommt zum Einsatz bei:
-Namen von Personen (wenn keine Namensgebärde vorhanden ist)
-Namen von Städten und Ländern (wenn es dafür keine Gebärde gibt)
-Film- oder Buchtiteln
-Markenbezeichnungen (z.B. Opel)
-Fremdwörtern

Das Fingeralphabet ist in jedem Fall nur ein Hilfsmittel und keineswegs ein Einsatz für Gebärden.

Landesdolmetscherzentrale Brandenburg

 

 direkter Zugang: www.dolmetscherzentrale.com