05.Dezember 2022
Neue Information:
Zum neuen Vorsitzender der LV Brandenburg wurde Jürgen Schuster einstimmig gewählt.
Von den Petra Winkler und dem Team der GL-Verein Brandenburg e.V. wurde ein Blumenstrauß an den neuen 1. Vorsitzenden überreicht.
12.November 2022
Am 04.12.2022 findet die Mitgliederversammlung der Kreisverband des LV Brandenburg und Weihnachtsfeier im ZfK in der Zingster Str.8, Berlin-Höhenschönhausen statt.
Die Einladung werden demnächsten an alle Kreisverbände zusenden.
Freitag, 11.11.2022
Beratung des LASV mit den Verbänden von Menschen mit
Behinderungen und den Sozialverbänden im Landtag Brandenburg in Potsdam
Teilgenommene Delegierten sind Jürgen Schuster (1.Vorsitzender der LV-Brandenburg), Kay Schröter (Schatzmeister) und Uwe Schönfeld (2. Vorsitzender und Dolmetscher), sowie Merle (Praktikerin als Dolmetscherin) und ca. 20 Delegierten anwesend.
Uwe Schönefeld prästierten über die WIS (World in Sign)
Im laufendenden Programm wurden über Barrierefreiheit im ÖPNV, SBAsmart – Der digitale Schwerbehindertenausweis, Long-/Post-COVID-Syndrom in der sozialmedizinischen Bewertung und Das Schwerbehindertenrecht in der Praxis
Der Gehörlosenverein Finsterwalde e.V. hat den neuen Vorstand gewählt.
Der neue Vorstand:
1. Vorsitzender: Ralf Bochow
2. Stellvertretende Vorsitzende: Mandy Arndt
siehe Link: angeschlossene Vereine
03.Juni 2022
Kurzfristige Mitteilung:
Gestern fand ein Vorstands-Sondersitzung statt.
Grund war der Rücktritt des 1. Vorsitzenden Steffen Helbing aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen.
Der Vorstand des LV Brandenburg haben intern entschieden und beschlossen, und bis zur kommenden Mitgliederversammlung Jürgen Schuster die Funktion des 1.Vorsitzenden zu übertragen. 2. Vorsitzender bleibt Uwe Schönfeld und Kay Schröter wird bis zur nächsten Mitgliederversammlung das Amt des Schatzmeisters übernehmen. Die Entscheidung fiel einstimmig.
Der Vorstand des LV Brandenburg e.V.
02.06.2022
01.Juni 2022
Telefonische Krankschreibung läuft aus – Wiederauflage je nach Pandemiegeschehen möglich
Die aktuelle Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie lässt es zu, weitere zeitlich befristete Sonderregelungen in der Gesundheitsversorgung auslaufen zu lassen: Ab 1. Juni 2022 wird eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein. Dafür müssen Patientinnen und Patienten wieder in die Arztpraxis kommen oder die Videosprechstunde nutzen. Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten jedoch wieder an Fahrt gewinnen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktivieren.
☞ Videosprechstunde gehört bereits zur Regelversorgung
Unabhängig von den Corona-Sonderregelungen gilt, dass Versicherte aufgrund einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung dies zulässt, also zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist.
Wird die Arbeitsunfähigkeit in einer Videosprechstunde festgestellt, gilt: Für Versicherte, die in der Arztpraxis bisher unbekannt sind, kann eine Krankschreibung für bis zu 3 Kalendertage erfolgen; für Versicherte, die in der Arztpraxis bekannt sind, für bis zu 7 Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.
Entlassmanagement nach Krankenhausaufenthalt
Das Bundesgesundheitsministerium plant, seine SARS-CoV-2-Arzneimittelverordung bis zum 25. November 2022 zu verlängern. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor. Kommt diese Verlängerung wie geplant, gelten die Sonderregelungen beim Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt weiter: Krankenhausärztinnen und -ärzte könnten dann eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 (statt 7) Kalendertage bescheinigen. Ebenso könnten sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Auch Arzneimittel könnten weiterhin flexibler verordnet werden.
Kurzinformation und aktuelles zu den tauben Ukrainischen Geflüchteten im Bundesland Brandenburg
Derzeit werden durch den Landesverband der Gehörlosen Brandenburg und dem ZFK e.V. in Potsdam
24 taube Ukrainische Geflüchtete, in Cottbus 15 taube Ukrainische Flüchtlinge und in Berlin 4 taube Ukrainische Geflüchtete betreut und unterstützt.
Das beinhaltet auch die Übersetzungen bei den Ämtern, Ärzten, Sparkassen u.s.w.
Seit 3 Wochen wird auch in Potsdam ein Gebärdenkurs angeboten. Deutsche Gebärdensprache und
Deutsche Schriftsprache für die tauben Ukrainer.
Alle haben eine Zuweisung und sind gemeldet. Nun sind wir auf der Suche nach
Wohnungen.
Wer Tipps geben kann, bitte informiert uns.
Der Vorstand
LAG - SH
Rundbrief 04/2022 zur Information
29.April 2022
Steffen und Gerlinde Helbing haben gekündigt!
Eine Information, dass Steffen Helbing und Gerlinde Helbing sich aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen aus der Vorstandsarbeit zurückziehen werden.
Wir bedauern das sehr und wünschen beiden alles alles Gute.
Der Vorstand des Landesverbandes wir in seiner nächsten Leitungssitzung über die weiteren Schritte
informieren.
Uwe Schönfeld 2. Vorsitzender
Der Gehörlosenverein Brandenburg e.V. hat am 09. April 2022 den neuen Vorstand gewählt.
Der neue Vorstand:
1. Vorsitzende: Petra Winkler
2. Stellvertretende Vorsitzende: Silvia Hufenreuter
3. Schatzmeister: Klaus-Dieter Grünewald
4. Beisitzer: Axel Hufenreuter, Steffi Gabbert, Andrea Genschow und Heidi Grünewald
Kassenprüfer: Karsten Boldt und Stefan Saller
siehe Link: Info Brandenburg