Überregionale Koordinierungs- und Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen im Land Brandenburg (ÜKBH)

lm Land Brandenburg leben laut Statistik des LASV (Stand 31.12.2008) ca. 2610 anerkannte schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen GL (Gehörlos) im Schwerbehindertenausweis.

 

Mit dem SGB lX vom 19.06.2001 ist die Verwendung der Gebärdensprache im Sozialleistungsbereich als eigenständige Verständigungsform anerkannt worden. Eine (weitere) ausdrückliche Anerkennung als eigenständige Sprache bzw. Kommunikationsform hat die Deutsche Gebärdensprache im Verwaltungsverfahren des Bundes durch das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) vom 27.04.2002 (vgl. S 6 Abs. 1 und 2 BGG) sowie durch das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vom 23.01.2013 sowie der Brandenburgischen Kommunikationsverordnung (BbgKHV) vom 24.Mai 2004 gefunden.

 

lm Zusammenhang mit der Anerkennung der Gebärdensprache stehen Aufgaben an, die mit Hilfe der ÜKBH mittelfristig gelöst werden sollen, wie zum Beispiel

  • Absicherung einer ausreichenden Anzahl von qualifizierten/anerkannten Gebärdensprachdolmetschern für einen Einsatz im Land Brandenburg
  • lnformation hörbehinderte Menschen über ihre Rechte und deren lnanspruchnahme, insbesondere bei der Verwendung der Gebärdensprache
  • Verbreitung von lnformationen zur Thematik auf mehreren Ebenen (zum Beispiel Leistungsträger, Leistungserbringer Behindertenbeauftragte der Landkreise und kreisfreien Städte)

 

 

Die Zielgruppe der ÜKBH sind gehörlose Menschen und behinderte Menschen, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft speziell durch eine visuelle Kommunikation ermöglicht werden kann.

Die Überregionale Koordinierungs- und Beratungsstelle hörbehinderter Menschen- Brandenburg (ÜKBH) stimmt ihre Aufgaben aus den folgenden Handlungsfeldern jährlich mit dem MASGF ab:

  • Vermittlung von Kommunikationshilfen gemäß § 3 Brandenburgischen Kommunikationsverordnung (BbgKHV) über eine Landesdolmetscherzentrale Brandenburg (LDZ)
  • und landesweite Koordinierung und Beratung zur Unterstützung hörbehinderter Menschen

 

Die Beratung und Unterstützung durch die ÜKBH richtet sich auf folgendes:

  1. Eine individuelle Beratung wird auf Anfrage und entsprechend des konkreten Bedarfes von hörbehinderten Menschen vorgenommen.
  2. Eine allgemeine Beratung wird vor allem durch Informationsveranstaltungen des Trägers Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen Berlin / Brandenburg e.V. auf regionaler   Ebene vorgenommen.
  3. Unterstützung des Landesverbandes der Gehörlosen Brandenburg e.V. bei der Einforderung von Dolmetschereinsätzen für Elternversammlungen und Lehrergespräche in Kita´s und Schulen.
  4. Unterstützung des Landesverbandes der Gehörlosen Brandenburg e.V. sowie der angeschlossenen Kreisverbände bei Informationen zum Thema Hörbehinderung und Kommunikation.
  5. Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention gegenüber dem Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V. und seiner angeschlossenen Kreisverbände und Selbsthilfegruppen.

 

Die ÜKBH steht den Behörden der Landesverwaltung Brandenburgs und insbesondere den Ministerien für fachliche Nachfragen zur Verfügung.

Im Besonderen besteht ein kontinuierlicher Kontakt zum LBB, dem Behindertenbeauftragten des Landes Brandenburg, dem MASGF und dem MBJS.

 

Träger der ÜKBH ist das Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen Berlin / Brandenburg e.V.

 

Gefördert wird die ÜKBH vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) Brandenburg.

 

Ansprechpartner: Uwe Schönfeld

Telefon:    0331 8871 307

Telefon:    0355 729 58 90

Fax:           0331 8871 319

Fax:           0355 227 79

Mail:         uwe.schoenfeld [ät]  zfk-bb [punkt] de